Sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z.B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat gerade entschieden dass digitale Währungen den Fiat-Währungen gleichgestellt sind und dass digintale Währungen nicht besteuert werden wenn mit ihnen bezahlt wird. Richtig geil!
Mining
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge.
Gleichstellung
Angesichts der Urteilsgründe und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrund- satzes werden auch andere sog. virtuelle Währungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen
Das ist schon ne große Nummer! Hier noch das Original-Dokument
372651554-2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen.pdf
Quelle